Das Geschäftliche
Beauftragung erfolgt grundsätzlich durch persönliche Übergabe des Fahrzeuges durch den Kunden und durch Leistungsvereinbarung mit den Werkstatt-Services. Der Kunde erhält nach vollzogener Leistung das Fahrzeug mit einer Einschätzung zum nunmehr vorliegenden technischen Zustand des Fahrzeuges und Rechnungslegung wieder ausgehändigt. Die Leistung geht erst dann ins Eigentum des Kunden über, wenn die Rechnung vollständig beglichen ist (oder Betragseingang auf das Konto der Herkommer-Kfztechnik).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Werkstatt- und Serviceleistungen finden Sie hier: AGB Werkstatt- und Serviceleistungen.